Maske für den Verbandkasten. Pflicht ab 2023.

Seit dem 01.02.2022 gilt laut der StVZO für Verbandkästen die neue DIN-Norm 13164:2022. Aktuell läuft noch eine Schonfrist, die ein Bußgeld verhindert, falls noch keine Verbandtasche nach neuer Norm mitgeführt wird. Das ändert sich zum 01.02.2023. Sorgen Sie vor ...

Neben der Tatsache, dass ab sofort 2 Gesichtsmasken Bestandteil des Verbandkastens sein müssen, gibt es zwei weitere Änderungen:




  • Die Anzahl der mitzuführenden Dreieckstücher wird von zwei auf ein Tuch reduziert.

  • Das Verbandtuch mit der Größe 40 x 60 cm wird ersatzlos gestrichen. Dieses muss nicht mehr mitgeführt werden.



Bei den Gesichtsmasken ist übrigens genau definiert, ob es sich hierbei um eine FFP2-Maske handeln muss. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir, diesen Maskentyp parat zu haben.



Sie haben den Verbandkasten in Ihrem Auto noch nicht ausgetauscht? Kein Problem. Bei uns erhalten Sie neu-genormte Erste-Hilfe-Taschen.